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Ab 1. September gilt neue Norm für Kindersitze

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Eltern, die in den kommenden Wochen einen Kindersitz fürs Auto kaufen wollen, müssen darauf achten, dass sie einen Sitz der neuesten Generation erhalten. „Ab 1. September 2024 dürfen im Handel ausschließlich i-Size-Kindersitze verkauft werden“, sagt Gerhard Graner, technischer Leiter des ARBÖ Burgenland.

Ziel der neuen EU-Norm ist es, die Sicherheit von Babys und Kindern in Autos zu erhöhen. i-Size-Kindersitze müssen nun vor ihrer Zulassung für den Straßenverkehr auch einen Seitenaufpralltest bestehen. Bis zu einem Alter des Babys von 15 Monaten dürfen sie ausschließlich als „Reboarder“ - das heißt gegen die Fahrtrichtung des Pkw – konzipiert sein. Eine weitere Neuerung ist, bei i-Size-Kindersitzen wird nicht mehr nach Gewicht, sondern nach Körpergröße der Kinder unterschieden.

„Eltern, die bereits einen Kindersitz haben, dürfen diesen weiterhin verwenden. Steht der Kauf eines neuen Rückhaltesystems für die Kleinen an, muss dieses mit dem Prüfsiegel ‚i-Size - UN ECE Reg. 129‘ gekennzeichnet sein“, erklärt der ARBÖ-Experte.

 

 

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