News Burgenland

Das richtige Licht am Pkw bei Nebel

.

Im Burgenland plagen die widrigen Sichtverhältnisse derzeit Pkw-Lenker besonders am Morgen und am Abend. „Das aktuelle Novemberwetter bringt Nebel mit sich und führt zu schlechten Sichtverhältnissen beim Autofahren“, sagt Gerhard Graner, der technische Leiter des ARBÖ im Burgenland.

Viele Pkw-Lenker wissen nicht, mit welcher Beleuchtung man bei diesen Wetterbedingungen fährt. „Die beste Lösung bei diesen diffusen Sichtverhältnissen ist das Abblendlicht, das Tagfahrlicht reicht nicht aus. Bei dichtem Nebel muss zusätzlich das Nebelschlusslicht beigeschaltet werden. Nach einer Nebelbank, im Ortsgebiet oder im Kolonnenverkehr muss dieses wieder ausgeschaltet werden, damit die nachfolgenden Autofahrer nicht unnötig geblendet werden“, erklärt Graner. Die Nebelscheinwerfer vorne wären hingegen immer erlaubt, sollten bei klaren Sichtverhältnissen dennoch nicht verwendet werden.

„Die schlechteste Variante bei diesen Sichtverhältnissen und Wetterbedingungen ist, die Leuchten am Pkw gar nicht einzuschalten“, unterstreicht der ARBÖ-Techniker.

Moderne Autos sind unabhängig vom Tagfahrlicht oft mit einer automatischen Aktivierung des Abblendlichts ausgerüstet. Diese Automatik reagiert jedoch vielfach nur dann, wenn es deutlich dunkler ist als bei Nebel - beispielsweise in der Dämmerung, in der Nacht oder in einem Tunnel. „Bei Nebel am Tag messen die Sensoren noch ausreichend Helligkeit, die schlechten Sichtverhältnisse erfordern aber das Abblendlicht. Als Autolenker muss man dann aktiv die Schweinwerfer einschalten“, so Graner. Sinnlos bei Nebel sei die Verwendung des Fernlichts, denn es bestehe die Gefahr von Selbstblendung, meint der ARBÖ-Techniker.

Nicht nur, dass eine falsche Fahrzeugbeleuchtung bei Nebel und in der Dämmerung die Sichtbarkeit eines Fahrzeuges senkt und deshalb die Unfallgefahr maßgeblich erhöht, sind auch Strafen bis zu 10.000 Euro möglich, wenn man bei schlechter Sicht ohne Licht unterwegs ist, warnt der ARBÖ-Experte. „Zumeist wird ein Organmandat in der Höhe rund 40 Euro ausgestellt. Kommt es zu einer Anzeige, kann die Strafhöhe bereits einige hundert Euro ausmachen“, sagt Graner.

„Immer gilt bei schlechten Sichtverhältnissen: Es muss die Geschwindigkeit reduziert und den Sichtverhältnissen angepasst werden, auch einen größeren Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte man einhalten, damit man gut und sicher unterwegs ist“, betont Graner.

 

Informationen des ARBÖ zum Datenschutz gemäß Art. 13 der DSGVO finden Sie unter: www.arboe.at/datenschutz