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Im Fasching kostümiert mit dem Auto unterwegs

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Der Fasching erreicht im Burgenland in den kommenden Tagen seinen Höhepunkt. Worauf man beim Autofahren achten muss, erklärt der ARBÖ. Sich verkleiden gehört bei vielen zum Fasching wie ein guter Krapfen. „Wer mit dem Auto im Kostüm zu einer Feier unterwegs ist, sollte ein paar wichtige Punkte berücksichtigen, damit die Verkehrssicherheit gegeben ist. Denn es ist zwar nicht grundsätzlich verboten, verkleidet ein Fahrzeug zu lenken, doch können aufwendige Kostüme mit Masken und Perücken die Sicht einschränken, was nicht sein darf. Es ist ebenso darauf zu achten, dass die Bewegungsfreiheit von Armen und Beinen durch die Verkleidung nicht eingeschränkt wird“, erklärt Gerhard Graner, Fahrtechnikexperte beim ARBÖ im Burgenland.

 

Auch ersucht der ARBÖ alle, die bei den Faschingsfesten Alkohol konsumieren, das Auto stehen zu lassen und lieber auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi umzusteigen. „Alkohol und Autofahren geht absolut nicht. Ein Unfall unter Alkoholeinfluss, insbesondere mit Personenschaden, ist alles andere als ein Kavaliersdelikt und kann tragische Folgen haben“, betont Graner. „Führt ein solcher Vorfall zu Personenschäden, ist Schluss mit lustig. Es handelt sich um eine strafrechtlich relevante Tat, die von der Polizei konsequent verfolgt wird“, führt Graner weiter aus. „Deshalb ist es vernünftiger, das Auto gleich zuhause stehen zu lassen, wenn man zu einer Party will, bei der sicher Alkohol getrunken wird, was im Fasching im Burgenland ja nicht unüblich ist – so wie die guten Krapfen auch.“

Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, gefährdet durch verantwortungsloses Handeln sich selbst und seine Mitmenschen. Im Falle einer Verkehrskontrolle kann die Verwaltungsstrafe bei einem Promillewert zwischen 0,5 und 0,79 bereits zwischen 300 Euro und 3.700 Euro betragen. Zwar darf der Führerschein beim ersten Verstoß noch beim Besitzer bleiben, allerdings ist der Eintrag im Führerscheinregister gewiss. Mit zunehmendem Promillewert steigen auch die Strafen, und es ist mit zusätzlichen Maßnahmen wie Führerscheinentzug und Nachschulungen zu rechnen.

 

 

Informationen des ARBÖ zum Datenschutz gemäß Art. 13 der DSGVO finden Sie unter: www.arboe.at/datenschutz