News

Achtung vor unerwünschter und teurer Weihnachtsüberraschung

Kurzparkzonenregelungen haben auch am 24. Dezember Gültigkeit.

Die ausgelassene Vorfreude auf das Fest lässt so manches Christkind vergessen, dass am 24. Dezember dieselben Kurzparkzonenregelungen wie an jedem anderen Werktag gelten. Da es sich nicht um einen gesetzlichen Feiertag handelt, sind in den flächendeckenden Kurzparkzonen zwischen 9:00 und 22:00 Uhr Parkscheine beziehungsweise in den parkraumbewirtschafteten Zonen ein Parkpickerl erforderlich. Zusätzlich möchte der ARBÖ darauf hinweisen, dass in der Nähe von Geschäftsstraßen, Bahnhöfen, Spitälern und Friedhöfen gesonderte Parkregelungen gelten können. Um Missverständnisse und mögliche Strafen zu vermeiden, ist es ratsam, die Verkehrsschilder aufmerksam zu beachten.

Ein spezieller Hinweis gilt den Anrainerparkplätzen in den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 12, 15 und 20. Diese sind rund um die Uhr ausschließlich für Personen mit einem gültigen Anrainerparkausweis oder einem Behindertenausweis reserviert. Das Parken ohne entsprechende Berechtigung kann zu empfindlichen Strafen führen.

 

Der ARBÖ empfiehlt allen Autofahrerinnen und Autofahrern die geltenden Parkregelungen zu beachten, um unangenehme Überraschungen am Festtag zu vermeiden.