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Das ändert sich 2025 für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer

Auch im kommenden Jahr wird das Auto- und Motorradfahren wieder teurer. Der ARBÖ informiert, was sich darüber hinaus noch für den motorisierten Individualverkehr ändert.

Erhöhung der CO2-Bepreisung

Mit 1. Jänner 2025 steigt die CO2-Bepreisung, wodurch Treibstoff abermals teurer wird. Für eine Tonne CO2 sind künftig 55 Euro zu bezahlen. Der Bruttopreis pro Liter Diesel wird somit um rund 3 Cent teurer, ein Liter Eurosuper 95 erhöht sich um rund 2 Cent.

Neue CO2-Grenzwerte zur Berechnung der Normverbrauchsabgabe

Die ab 1. Jänner 2025 gültige Berechnungsformel lautet:

(CO2-Emissionswert in g/km – 94 g) : 5 = NoVA-Steuersatz
Der Malus-Grenzwert für Pkw bleibt bei 155 Gramm CO2 pro Kilometer. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2 Ausstoß als 155g/km, erhöht sich die Steuer um 80 Euro je Gramm CO2/km.

Auch für leichte Nutzfahrzeuge ändert sich die Berechnungsformel der Normverbrauchsabgabe: Der CO2-Wert wird von 150 auf 147 Gramm CO2 pro Kilometer reduziert und der Malus-Grenzwert sinkt von 218 auf 208 Gramm CO2 pro Kilometer. Der Malus-Betrag bleibt bei 80 Euro.

Die ab 1. Januar 2025 gültige Berechnungsformel für Fahrzeuge der Klasse N1 lautet daher:

(CO2-Emissionen in g/km – 147 g) : 5 = Steuersatz
In beiden Fällen wird die Steuer um den Abzugsposten von 350 Euro minimiert und es gilt ein Höchststeuersatz von 80%.

Neue CO2-Grenzwerte zur Berechnung des Sachbezuges

Ab 1. Jänner fällt für alle Fahrzeuge 1,5 Prozent Sachbezug an (maximal 720 Euro monatlich), die nicht mehr als 126 statt bisher 129 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Für Fahrzeuge, die einen höheren CO2-Ausstoß haben, beträgt die Berechnungsgrundlage für den Sachbezug 2 Prozent (maximal 960 Euro monatlich). Weiterhin sachbezugsbefreit sind Elektro- und Wasserstofffahrzeuge.

Kilometergeld

Die ab 1. Jänner 2025 geltende Änderung sieht vor, das amtliche Kilometergeld zu harmonisieren. Das amtliche Kilometergeld wird für PKW, Motorrad oder Fahrrad einheitlich auf 50 Cent angehoben.

Weiters umfasst die Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes auch den Betrag für Mitfahrende von 5 Cent auf 15 Cent. Diese Anpassung soll die Bildung von Fahrgemeinschaften forcieren.

Es wird weiters die Obergrenze für betrieblich gefahrene Kilometer bei Fahrrädern von 1.500 auf 3.000 pro Jahr angehoben. Unverändert bleibt, dass höchstens 30.000 Kilometer pro Veranlagungsjahr für Kraftfahrzeuge – unabhängig davon ob eines oder mehrere Fahrzeuge verwendet werden – steuerlich geltend gemacht werden können.

Autobahnvignette

Die Preise der Vignetten wurden, nachdem eine Erhöhung 2024 ausgesetzt wurde, wieder an den Verbraucherpreisindex angepasst und um 7,7 Prozent angehoben.  Somit wird die PKW Jahresvignette erstmals über 100 Euros kosten.

Die Tarife für die Autobahnvignette 2025 im Überblick:

Neue Tarife 2025 für Pkw (bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t hzG):
1-Tages-Vignette:     EUR 9,30,- (nur digital erhältlich)

10-Tages-Vignette:   EUR 12,40,-

2-Monats-Vignette:   EUR 31,10,-
Jahresvignette:         EUR 103,80,-

Neue Tarife 2025 für Motorräder (einspurige Kfz):

1-Tages-Vignette:     EUR 3,70,- (nur digital erhältlich)
10-Tages-Vignette:   EUR 4,90,-
2-Monats-Vignette:   EUR 12,40,-
Jahresvignette:         EUR 41,50,-

Bis auf die 1-Tages-Vignette sind sämtliche Vignetten auch zum Kleben in der Farbe Seegrün erhältlich. Die Jahresvignette für das Jahr 2025 gilt seit 1.12.2024 und ist bis einschließlich 31.1.2026 gültig.

Förderung beim Ankauf von Elektroautos
Beim Kauf von E-Fahrzeugen werden Privatpersonen bis 31.05.2025 weiterhin mit einer Förderung von 5.000 Euro unterstützt, für die Anschaffung von einem E-Motorrad gibt es 2.300 Euro. Private Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 600 Euro für Wallboxen bzw. Ladekabel und mit bis zu 1.800 Euro für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern gefördert. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Interessierte unter: www.umweltfoerderung.at

Die Einreichung von Förderungsanträgen ist ausschließlich online möglich und kann in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.05.2025 vorgenommen werden.

Neue Abgasklasse für Motorräder
Ab 1. Jänner 2025 dürfen nur noch Motorräder verkauft und neu zum Verkehr zugelassen werden, die die Abgasklasse Euro 5+ erfüllen. Ausnahmen gibt es für eine begrenzte Stückzahl (10 Prozent pro Modell oder 100 Stück pro Modell), die den Behörden vorab eingemeldet werden. Diese Motorräder dürfen trotz Abgasklasse Euro 5 noch bis Ende 2026 verkauft werden.