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Radausweis für die Volksschüler in St. Margarethen an der Sierning

Alle 13 Schüler der vierten Klasse in der Volksschule in St. Margarethen an der Sierning, die zur Fahrradprüfung angetreten sind, haben nun ihren Radausweis.

„Jetzt dürfen die Kinder allein und ohne Begleitung eines Erwachsenen auf öffentlichen Straßen fahren“, erklärt Petra Kern vom ARBÖ Niederösterreich, die diesen Kurs mit ihrem Team in Kooperation mit der AUVA und der Unterstützung der Polizei von Obergrafendorf organisiert hat. „Die Kinder waren mit Begeisterung dabei, ich freue mich, dass alle die Prüfung geschafft haben“, betont Kern.

Der Kurs des ARBÖ dauerte insgesamt zwei Stunden. Im ersten Teil wurden die wichtigsten Verkehrsregeln und das richtige Verhalten auf der Straße mit dem Fahrrad erklärt. Im zweiten Teil fand die Prüfung statt. Wie auch beim Autoführerschein gab es einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Theoriefragen bezogen sich auf die Ausrüstung des Fahrrades, das korrekte Verhalten an Kreuzungen und allgemeine Situationen im Straßenverkehr, auch die Bedeutung der wichtigsten Verkehrszeichen war Lerninhalt. Im praktischen Teil mussten die Kinder mit ihrem Fahrrad eine vorgegebene Strecke im Straßenverkehr, die von der Polizei abgesichert wurde, korrekt und unter Einhaltung sämtlicher Regeln bewältigen. Nur wenn beide Prüfungsteile bestanden wurden, gab es für die Schüler den Radausweis, der von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bestätigt wird.

„Ziel des ARBÖ Niederösterreich mit der Radfahrprüfung an Volksschulen ist es, dass möglichst viele Kinder einen Zugang zum Radausweis haben. Wir wollen mit dem Angebot der freiwilligen Radfahrprüfung erreichen, dass die Kinder möglichst sicher und gefahrlos im Straßenverkehr unterwegs sind und keine Unfälle passieren. Dadurch sollen sie zum Radfahren wie auch zu mehr Bewegung animiert werden und Freude am Sport haben", sagt Kern.

2024 haben über 3.000 Volksschüler in Niederösterreich die Radfahrprüfung in einem ARBÖ-Kurs gemacht. Normalerweise dürfen Kinder erst nach dem zwölften Geburtstag ohne Aufsichtsperson ein Fahrrad im öffentlichen Verkehr lenken. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sie nach einer entsprechenden Prüfung und dem Erwerb des Radfahrausweises ohne Begleitung eines Erwachsenen schon ab dem zehnten Geburtstag auf Straßen radeln können.