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Volksschüler sollen sicher radeln

Verkehrssicherheitsaktion „Radfahrprüfung für Kinder in Volksschulen“ startet wieder.

Volksschulkinder in Niederösterreich haben 2025 erneut die Möglichkeit, mit dem ARBÖ die Radfahrprüfung zu absolvieren. „Mit dem Radausweis dürfen Kinder ab zehn Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen auf öffentlichen Straßen fahren“, erklärt Petra Kern vom ARBÖ Niederösterreich, die diese Kurse mit ihrem Team in Kooperation mit der AUVA und der Unterstützung der Polizei organisiert.

„Ziel des ARBÖ mit der Radfahrprüfung an Volksschulen oder gemeinsam mit Elternvereinen ist es, dass möglichst viele Kinder einen Zugang zum Radfahrausweis haben. Wir wollen mit dem Angebot der freiwilligen Radfahrprüfung erreichen, dass die Kinder möglichst sicher und gefahrlos im Straßenverkehr unterwegs sind und keine Unfälle passieren. Dadurch sollen sie zum Radfahren wie auch zu mehr Bewegung animiert werden und Freude am Sport finden", sagt Kern. 2024 haben über 3.000 Kinder in 140 Volksschulen die Radfahrprüfung in einem ARBÖ-Kurs gemacht.

Kinder dürfen erst nach dem zwölften Geburtstag ohne erwachsene Aufsichtsperson ein Fahrrad auf Straßen mit öffentlichem Verkehr lenken. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sie nach einer entsprechenden Prüfung und dem Erwerb des Radfahrausweises ohne Begleitung eines Erwachsenen schon ab dem zehnten Geburtstag auf öffentlichen Straßen radeln können.

Die Kurse des ARBÖ dauern zwei Stunden. Sie beinhalten die Vorbereitung und die Prüfung. Im ersten Abschnitt – der Vorbereitung – werden die wichtigsten Verkehrsregeln und das richtige Verhalten auf der Straße mit dem Fahrrad erklärt. Im zweiten Abschnitt findet die Prüfung statt. Wie beim Autoführerschein setzt sich diese aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen. Die Theoriefragen beziehen sich auf die Ausrüstung des Fahrrades, Kreuzungsbeispiele, allgemeine Situationen im Straßenverkehr und Verkehrszeichen. Im praktischen Teil müssen die Kinder mit ihrem Fahrrad eine vorgegebene Strecke im Straßenverkehr bewältigen und dabei alle Verkehrszeichen beachten. Wenn die Volksschüler sowohl den theoretischen als auch den praktischen Teil der Prüfung bestanden haben, werden abschließend die Radausweise noch von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bestätigt.