Häufig gestellte Fragen zur Kontrollkarte

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und passende Antworten zum Digitalen Tachograph, speziell zur Kontroll-/Fahrtenschreiberkarte.

Die Kontrollkarte dient zum Lesen, Ausdrucken und/oder Herunterladen der im Massenspeicher oder auf Fahrerkarten gespeicherten Daten.

Auf der Kontrollkarte sind folgende Daten ersichtlich:

  • Name der Kontrollstelle / der ermächtigten Einrichtungen
  • Gültigkeitsdauer
  • Ausstellende Behörde
  • Kartennummer
  • Anschrift der Kontrollstelle / der ermächtigten Einrichtungen

Auf der Kontrollkarte sind folgende Daten gespeichert:

  • Kartenkenndaten (Kartennummer, ausstellender Mitgliedstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum, gültig ab/bis)
  • Kontrollaktivitätsdaten (Datum und Uhrzeit der Kontrolle, Art der Kontrolle, heruntergeladener Zeitraum, amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat des kontrollierten Fahrzeugs, Kartennummer und ausstellender Mitgliedsstaat der kontrollierten Fahrerkarte)

Von allen zuständigen Stellen und Organisationen die im §123a Kraftfahrgesetz (KFG) genannt sind.

Zuständige Stellen:

  • der Bundesminister für Inneres für die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes,
  • der Bundesminister für Finanzen für die Organe der Finanzverwaltung,
  • der Bundesminister für Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für die Organe der Bundesanstalt für Verkehr,
  • der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für die Organe der Arbeitsinspektorate, der Landeshauptmann für die Sachverständigen gemäß §125 und für sonstige Organe der Straßenaufsicht,
  • für Organe, die Tiertransportkontrollen durchführen sowie Organe der Gemeindesicherheitswache, sofern diese Kontrollen der Lenk- und Ruhezeiten durchführen,
  • der Dachverband der Sozialversicherungsträger für die Organe der Krankenversicherungsträger.

Mit dem Antragsformular für Behördenkarte bei der Asfinag Maut Service GmbH:

ASFINAG Maut Service GmbH
Reithtal 38
8940 Liezen
Tel.: 0800 / 400 12 400
Fax.: 0 50108 / 926720
E-mail: tacho@asfinag.at 

Bei Verlust oder Diebstahl einer Kontrollkarte ist dies von der Kontrollstelle unverzüglich unter Angabe der Kartennummer dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu melden.

Ja, mit der Kontrollkarte können aufgrund der Interoperabilitätsprüfung durch die ERCA alle bauartgenehmigten Kontrollgeräte/Fahrtenschreiber überprüft werden.

Mit einer abgelaufenen Kontrollkarte können keine Daten aus dem Massenspeicher heruntergeladen werden. Erneuerungskarten können bei der ASFINAG Maut Service GmbH beantragt werden.

Für die Kontrollkarte ist ein Kostenersatz von Euro 28,- zu entrichten.

Kontrollkarten sind 2 Jahre gültig.


Downloads Kontrollkarte

Antragsformular Kontrollkarte Version 6-5
10.07.2020 (PDF, 198,7 kB)