Häufig gestellte Fragen zur Werkstattkarte

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zur Anwendung der Werkstattkarte bezugnehmend zum Kontrollgerät/Fahrtenschreiber.

Die Werkstattkarte ermöglicht die Aktivierung, Kalibrierung, regelmäßige Nachprüfungen und das Herunterladen von Daten aus dem Kontrollgerät/Fahrtenschreiber.

Auf der Werkstattkarte sind folgende Daten ersichtlich aufgedruckt:

  • Name der Werkstätte
  • Name der Karteninhaberin, des Karteninhabers (geeignete Person)
  • Vorname(n) der Karteninhaberin, des Karteninhabers
  • Gültigkeitsdauer
  • Anschrift der Werkstätte
  • Kartennummer / Plombierungskennzeichen

Auf der Werkstattkarte sind folgende Daten gespeichert:

  • Kryptographische Schlüssel für die Koppelung des Weg und / oder Geschwindigkeitsgebers
  • Kartenkenndaten (ausstellender Mitgliedstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum, gültig ab/bis,..)
  • Ereignisse und Störungsdaten
  • Karteninhaberkenndaten (Name der Werkstätte, Anschrift der Werkstätte, Name, Vorname(n) und Muttersprache der geeigneten Person).
  • Datensätze zu Kalibrierungen und Zeiteinstellungen
  • Daten zu gefahrenen Fahrzeugen
  • Fahrertätigkeitsdaten (mindestens vier Fahrertätigkeiten für mindestens einen Tag)
  • Kontrollaktivitätsdaten

Die Werkstattkarte wird von ermächtigten Werkstätten gemäß §24 Kraftfahrgesetz (KFG) zum Einbau kalibrieren, aktivieren und regelmäßigen Nachprüfungen von Kontrollgeräte/Fahrtenschreiber verwendet.

Werkstattkarten werden für geeignete Personen mit entsprechender Ausbildung gemäß §11 Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PbstV) ausgestellt, die in den dazu ermächtigten Werkstätten Kontrollgeräte/Fahrtenschreiber einbauen, aktivieren, kalibrieren und nachprüfen.

Werkstattkarten werden an die geeigneten Personen persönlich mit einem 4-stelligen Pincode ausgegeben.

Ja, die Ausstellung einer Werkstattkarte kann verweigert werden, wenn die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen (Eignung und Zuverlässigkeit der Werkstätte, fehlende Schulungen der geeigneten Person, ...) nicht erfüllt werden.

Nein. Die Werkstattkarte ersetzt jedoch in keinem Fall eine Lenkerberechtigung.

Anträge zur Ausstellung von Werkstattkarten können bei der ASFINAG Maut Service GmbH gestellt werden. Voraussetzung zur Ausstellung einer Werkstattkarte stellt eine Ermächtigung gemäß § 24 KFG 1967 und der Nachweis der Schulung der geeigneten Person dar.

Für die Werkstattkarte ist ein Kostenersatz von Euro 97,- zu entrichten.

Die geeignete Person kann zur Werkstattkarte auch eine Fahrerkarte besitzen.

Werkstattkarten sind ein Jahr gültig.

Sie können bei der ASFINAG Maut Service GmbH eine Ersatzkarte beantragen. Wird eine neue Werkstattkarte aufgrund eines Defekts neu beantragt, wird die Karte nach fünf Werktagen ab Beantragung zugestellt.

Es ist unverzüglich eine Meldung beim Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und dem Landeshauptmann anzuzeigen.

Bei Bekanntwerden des Pin-Codes ist unverzüglich die Werkstattkarte ohne Anspruch auf Entschädigung beim Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) abzugeben und dem Landeshauptmann der Sachverhalt zu übermitteln. Sie können bei der ASFINAG Maut Service GmbH eine Ersatzkarte beantragen.

Bei Austausch oder Reparatur eines Kontrollgerätes/Fahrtenschreibers sind alle Daten des Kontrollgerätes/Fahrtenschreibers von geeigneten Personen einer ermächtigten Werkstätte (§24 KFG) zu speichern und mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren. Die gespeicherten Daten sind der Zulassungsbesitzerin, dem Zulassungsbesitzer oder der Arbeitgeberin, dem Arbeitgeber der Lenkerin oder des Lenkers, dessen Daten gespeichert sind, auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und dürfen ohne behördliche Anordnung nicht an Dritte weitergegeben werden.

Sie können bei der ASFINAG Maut Service GmbH eine Erneuerungskarte beantragen. Im Regelbetrieb werden die Kontrollgeräte-/Fahrtenschreiberkarten nach spätestens 15 Werktagen ab Beantragung eingeschrieben übermittelt. Die Übermittlung des notwendigen Pin - Codes erfolgt kurze Zeit später. Wir ersuchen Sie aufgrund der genannten Fristen darauf zu achten, rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung einer Werkstattkarte zu stellen.

Grundsätzlich werden die Kontrollgeräte/Fahrtenschreiber ab Werk nur aktiviert. Eine komplette Kalibrierung durch den Fahrzeughersteller wird bei Kontrollgeräten/Fahrtenschreibern nicht möglich sein, weil für die Kalibrierung die Eingabe des amtlichen Kennzeichens benötigt wird, welches während der Herstellung des Fahrzeuges noch nicht bekannt ist.

Werkstätten mit einer Ermächtigung gemäß § 24 KFG für den Einbau und Prüfung von analogen Kontrollgeräten/Fahrtenschreibern gelten auch für Einbau und Prüfung von Kontrollgeräten/Fahrtenschreibern sofern die ermächtigte Stelle (Werkstätte) über geeignetes für das Kontrollgerät/Fahrtenschreiber geschultes Personal und die erforderlichen Einrichtungen zur Prüfung des Kontrollgerätes/Fahrtenschreibers verfügt und das Vorliegen dieser Voraussetzungen vom Landeshauptmann auf Antrag festgestellt worden ist.

Gemäß §11 Abs. 2, 2a PbstV muss für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung das geeignete Personal den Aufbaulehrgang und in regelmäßigen Abständen einen Fortbildungslehrgang absolvieren.

Die Ausbildung/Schulung wird gemäß §11PbstV von Herstellern von Kontrollgeräten/Fahrtenschreiber oder eines Herstellers von Prüfgeräten für Fahrtschreiber/Kontrollgeräte durchgeführt.

Ja


Downloads Werkstattkarte