Ukraine
In der Ukraine gilt bis auf Widerruf durch das österreichische Außenministerium eine Reisewarnung im ganzen Land. Vor Reisen wird gewarnt. Österreicher werden dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. Die Einreise kann für Reisende aus Österreich auch kurzfristig untersagt werden. Aktuelle Informationen erhalten Sie vom ARBÖ Informationsdienst unter ✆ 050-123-123.
Sämtliche Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Für geänderte Bestimmungen in Hinblick auf die politische Lage können wir keine Gewähr übernehmen. In diesem Zusammenhang verweist der ARBÖ-Informationsdienst auf die Botschaft oder ein Generalkonsulat des Reiselands.
Allgemeines
Ukraine UA Staatsgebiet: 603.500 km2
Einwohner: 43,04 Mio.
Hauptstadt: Kiew
Währung: Ukrainische Hrywnja (UAH) 100 Hrywnja = € 2,21 (Richtkurs, Stand März 2025)
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Personaldokumente
Für die Ukraine gilt bis auf Widerruf durch das österreichische Außenministerium eine Reisewarnung.
Kfz-Papiere
Führerschein, Zulassungsschein; Internationaler Führerschein wird empfohlen Ist man mit einem fremden Fahrzeug unterwegs, ist eine Vollmacht des Zulassungsbesitzers notwendig (beim ARBÖ erhältlich).
Versicherungen
Bei einer aktuellen Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium können Versicherungen Ausschlussgründe geltend machen und sich leistungsfrei stellen. Genauere Länderinformationen auf www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation
Für die Ukraine gilt bis auf Widerruf durch das österreichische Außenministerium eine Reisewarnung.
Gesetzliche Feiertage
UA 1. Jänner, 6. Jänner, 8. März, 1. Mai, 8. Mai, 22. Juni, 28. Juni, 15. Juli, 24. August, 25. Dezember
und ggf. regional geltende Feiertage
Tanken
E-Tankstellen auf www.chargemap.com
Euro 95 (A-95), Super Plus 98 (A-98), Diesel
Gesetzliche Bestimmungen
Alkohol: 0,0 Promille
Winterreifen: bei winterlichen Straßenverhältnissen verpflichtend
Schneeketten: erlaubt
Spikes: keine Bestimmungen bekannt.
Mitführpflichten im Pkw
Feuerlöscher, Verbandkasten, Warndreieck, Warnweste für alle Insassen (Tragepflicht)
Hinweise Die in Österreich geltende §57a-Überziehungsfrist ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Der ARBÖ rät dringend davon ab, mit einem abgelaufenen „Pickerl“ ins Ausland zu fahren. Bei einem Verkehrsunfall ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen (auch bei Parkschäden). Lassen Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen..
Licht-am-Tag-Pflicht von 1. Oktober bis 30. April.
Straßengebühren und Umweltzonen
Informationen siehe Broschüre „Mautgebühren und Umweltzonen Europa 2025/2026“.
Tempolimits (in km/h)
In Ortsgebieten gilt generell das Tempolimit 50 km/h.
Freiland | Schnellstraße | Autobahn
Motorrad 80 | 80 | 80
Pkw bis 3,5 t 80 | 110 | 130
Pkw mit Anhänger bis 3,5 t 80 | 80 | 80
Einfuhrbestimmungen
Zoll-Informationen für die Einreise am Landweg auf www.europa.eu sowie auf https://customs.gov.md/ro sowie auf https://customs.gov.ua/en/ bzw. für die Einreise am Luftweg auf www.iatatravelcentre.com
Wichtige Telefonnummern
UA Feuerwehr 101, Polizei 102, Rettung 103
Vorwahl nach Österreich 0043 nach Moldau 00373 in die Ukraine 00380
Pannendienst Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird organisiert. Der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Classic deckt die Kosten für Pannenhilfe bis € 200,–, der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Gold sogar bis € 400,–.
Vertretungsbehörden
Ukraine Botschaft der Ukraine
1180 Wien, Naaffgasse 23
Telefon (0043/1) 479 717 211
E-Mail: emb_at@mfa.gov.ua
Botschaft der Republik Österreich
01054 Kiew, Ivana Franka 33
Telefon (00380) 442 772 790
E-Mail: kyjiw-ob@bmeia.gv.at
Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr. Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf www.bmeia.gv.at
Hinweis: Aufgrund der leichteren Lesbarkeit wurde im vorliegenden Folder auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich wenden sich alle geschlechtsneutralen Begriffe im gleichen Sinne an alle Geschlechter.