Treibhausgasminderungsprämie

E-Auto-Besitzerinnen und -Besitzer können sich bares Geld vom Staat holen. Das Zauberwort hierfür heißt Treibhausgasminderungsprämie, kurz THG – auch bekannt unter CO2-Prämie.

CO2 sparen bringt bares Geld

Die österreichische Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Emissionsausstoß um jährlich rund sieben Prozent zu senken, um bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu sein. Dazu gibt es gesetzlich festgelegte Einsparungsquoten. Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Umlauf bringen, sollen den Emissionsausstoß reduzieren oder wenigstens kompensieren. Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, drohen Strafzahlungen.

Die Neuauflage der österreichischen Kraftstoffverordnung sieht nun vor, dass Unternehmen, die mehr CO2 als erlaubt emittieren, seit 2024 für jede zusätzliche Tonne CO2 600 Euro Strafzahlung leisten müssen.

In weiterer Folge sollen Besitzer und Besitzerinnen von E-Autos für ihr eingespartes CO mit der sogenannten Treibhausgasminderungsprämie – kurz THG-Prämie – belohnt werden. Am Ende des Tages bedeutet dies bares Geld – so lag die Prämie im Jahr 2024 beispielsweise bei bis zu 100 Euro. Abhängig vom Jahr kann die Summe variieren.

Geld vom Staat 

Geld vom Staat. Worum geht es genau? Den THG-Quotenanteil, also quasi die einem Geldwert zugeordnete Menge an eingespartem CO2, kann die E-Autobesitzerinnen oder der E-Autobesitzer verkaufen. Etwa an Unternehmen, denen ihrerseits eine CO2-Senkung nicht möglich ist und die dies durch Zertifikaterwerb kompensieren müssen. Die THG-Quote ist in der Kraftstoffverordnung geregelt und gilt seit 1. Jänner 2023. Dadurch wird es für Besitzer und Besitzerinnen eines Elektroautos in Österreich möglich, eine jährliche THG-Prämie zu beantragen. Bedeutet quasi: Geld zurück vom Staat. Ob dies künftig auch für E-Mopeds und E-Motorräder gelten wird, ist noch offen. Dafür gibt es verschiedene Anbieter, bei denen man für sein E-Auto einen Antrag für eine THG-Prämie beantragen kann. Für die THG-Prämie sind jeweils die Besitzer und Besitzerinnen von E-Autos antragsberechtigt, sofern die elektrisch betriebenen Fahrzeuge auf diese zugelassen sind. Die Höhe der Prämie orientiert sich am tatsächlichen Stromverbrauch des jeweiligen E-Fahrzeuges beziehungsweise an der Verbrauchspauschale von 1500 kWh (vom Ministerium festgelegt). Mit jährlichen Anpassungen ist in Folge zu rechnen.

Auch Besitzer und Besitzerinnen von PlugIn Hybridautos sollen ebenfalls von der THG-Prämie profitieren. Hierbei wäre ein Nachweis des tatsächlichen Stromverbrauchs des Fahrzeugs zu erbringen. Nähere Details dazu ist der Gesetzgeber aber noch schuldig. 


"Private Konsumentinnen und Konsumenten müssen sich für die THG-Prämie über Drittanbieter registrieren. ARBÖ-Mitglieder können die Prämie nach der Anmeldung in Mein ARBÖ unter Meine Vorteile beantragen."


- Erich Groiss,
Technischer Koordinator beim ARBÖ


Antrag stellen 

Wie kann man die THG-Prämie beantragen? Privatpersonen können die THG-Prämie selbst nicht beantragen. Elektroautobesitzerinnen und -besitzer müssen sich online bei einem Quotenhändler registrieren sowie eine Kopie des Zulassungsscheins (egal ob Papier- oder Scheckkartenbescheinigung) ihres E-Autos auf der jeweiligen Website des Quotenhändlers hochladen.

Da die Anbieter differenziert kalkulieren, fallen die Prämienauszahlungen demnach unterschiedlich hoch aus. Abgerechnet wird am Ende des Folgejahres – für heuer also 2026. Manche Anbieter versprechen das Prämiengeld auch innerhalb weniger Wochen. Für Privatpersonen gilt: Das aus der THG-Prämie erhaltene Geld ist nur steuerfrei bis zur derzeit gültigen Mindestgrenze von 730 Euro jährlich. Wer beispielsweise zwei E-Autos besitzt und für beide eine THG-Prämie begehrt, liegt darüber. Sicher ist aber: Wer ein Elektroauto fährt, bekommt damit Geld zurück!

Zur Beantragung der THG/COPrämie müssen Sie sich bei Mein ARBÖ anmelden. Unter Meine Vorteile geht's zur Prämie.

 

 

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