Christbaum-Transport
So transportieren Sie Ihren Christbaum sicher und ohne Strafe
Immer wieder werden motorisierte Christkindln und Weihnachtsmänner beobachtet, die den Christbaum ohne geeignete Dachträger einfach am Autodach festbinden. Die ARBÖ-Verkehrsjuristen weisen darauf hin, dass "ein lockeres Anbinden der Fracht am Dach verboten ist und ein Vormerkdelikt darstellt."
Wer seinen zukünftigen Glitzerbaum sicher und ohne Strafe nach Hause bringen will, sollte schon beim Kauf bedenken: Die gesetzlichen Vorschriften für den Transport von Gütern kennen auch für Christbäume keine Ausnahme! Für Weihnachtsbäume gelten laut ARBÖ daher die selben Bestimmungen, wie für jedes andere Transportgut. Der Baum kann in extremen Fällen sogar als Langgutfuhre gelten.
Die genauen gesetzlichen Bestimmungen
Der Gesetzgeber schreibt somit Grenzen für die Länge des Weihnachtsbaumes beim Transport vor: Bei Überlänge, wenn der Baum ( = Ladung) um mehr als ein Viertel der Länge des Kraftfahrzeuges über dessen hintersten Punkt hinausragt, spricht man von einer Langgutfuhre. In diesem Fall ist die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet zwar auch 50 km/h, auf Autobahnen und Autostraßen jedoch nur 65 km/h.
Beim Transport auf dem Dach muss die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung beachtet werden. Ragt die Ladung um mehr als einen Meter über den vordersten oder hintersten Teil des Fahrzeugs, muss dies durch eine Tafel gut erkennbar gemacht werden. Die Maße der Tafel müssen 25 x 40 cm sein und mit einem 5 cm breiten rot rückstrahlenden Rand gekennzeichnet sein. Auch wenn der Baumwipfel aus einem Kombi hinausragt und das Metermaß überschreitet, muss eine solche Kennzeichnung erfolgen. Weiters muss bei schlechten Sichtverhältnissen (Dämmerung, Nebel, Regen, Schnee) ein roter Rückstrahler angebracht sein.
Wird der Christbaum am Dach transportiert, muss er gut verzurrt sein und die Spitze sollte nach hinten zeigen. Ist der Christbaum zusätzlich in seinem Netz, sorgt dies für noch mehr Sicherheit.
Die sachgemäße Ladungssicherung ist das Um und Auf – dies gilt auch für den Christbaum. Ein verselbstständigter Baum ist nicht nur eine Gefahr für die eigene Sicherheit, sondern auch für die der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. „Zudem drohen bei unsachgemäßem Transport Strafen bis zu 10.000 € und eine Punktvormerkung im Führerscheinregister. Auch Probleme mit der Versicherung sind vorprogrammiert, sollte es zu einem Unfall kommen und die Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert sein“, erklären die ARBÖ-Rechtsexperten.
Christbäume sind schlechte Beifahrer
Ist der Weihnachtsbaum klein genug, um im Fahrzeuginneren transportiert zu werden, muss darauf geachtet werden, dass der Lenker stets freie Sicht auf Außenspiegel und Verkehrsgeschehen hat, und nicht permanent durch Tannengrün blicken muss. Kleinere und mittlere Bäume finden im Kofferraum oder auf der umgelegten Rückbank Platz: Eine große alte Decke oder Plastikplane schützt den Innenraum vor Harzflecken. Der Baum sollte möglichst quer zur Fahrtrichtung gelagert werden, um bei der Vollbremsung nicht zu einem tödlichen Torpedo zu mutieren.
In dem Sinne: Fröhliches Heimbefördern!