Drängeln ist kein Kavaliersdelikt
Das Fahrverhalten von Österreicherinnen und Österreichern wird als immer aggressiver wahrgenommen. Doch eine rücksichtslose Fahrweise ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch sehr teuer werden. So gilt zum Beispiel Drängeln als Vormerkdelikt und kann bis zu einem Betrag von 2.180 Euro geahndet werden. Im schlimmsten Fall drohen sogar Gerichtsverfahren wegen Gemeingefährdung oder Nötigung. Sollte es zu einem Unfall aufgrund der groben Fahrlässigkeit kommen, verweigern etwaige Kaskoversicherungen des Öfteren ihre Leistungen. Der empfohlene Sicherheitsabstand von 2 Sekunden zum vorderen Kraftfahrzeug sollte demnach stets eingehalten werden. Alkohol am Steuer ist ebenso ein Tabu. Das Vormerksystem und Strafen bei Alkoholkonsum finden Sie hier.
5 Tipps, um sicher ans Ziel zu gelangen:
- harsche Fahrmanöver vermeiden
- Ruhe bewahren und sich nicht auf Ärger einlassen
- genug Zeit einplanen
- Geschwindigkeit anpassen und Sicherheitsabstand halten
- Übermüdung vorbeugen – Pausen immer wieder einplanen
Wann gilt die Rechtsfahrordnung?
Die Rechtsfahrordnung, und damit auch die Verpflichtung, den rechten Fahrstreifen zu benützen, legt fest, dass alle Lenker bzw. Lenkerinnen eines Kraftfahrzeuges so weit rechts fahren müssen, wie es ihnen möglich und zumutbar ist. Dabei dürfen sie auf keinen Fall andere Verkehrsteilnehmer gefährden, behindern oder belästigen. Ebenfalls dürfen keine Sachen beschädigt werden. Die Rechtsfahrordnung gilt nicht nur auf mehrspurigen Freilandstraßen, sondern auch auf Autobahnen. Wohingegen der Fahrstreifen im Ortsgebiet frei gewählt werden darf. Hierbei müssen aber mindestens zwei durch Leit- oder Sperrlinien getrennte Fahrstreifen in der jeweiligen Fahrtrichtung vorhanden sein. Achtung, bei einer Kolonnenbildung gilt die Rechtsfahrordnung nicht.