Richtige Sicherung der Ladung
Als Fahrzeuglenker sind Sie dazu verpflichtet, sich an die Ladungssicherungspflicht zu halten. Verstößt man gegen diese, können rechtliche Folgen und Geldstrafen von bis zu € 10.000,-- drohen. Bei unsachgemäßer Beladung und wenn eine Gefahr für die Verkehrssicherheit besteht, kann das mit einer Vormerkung im Führerscheinregister geahndet werden. Zudem setzt man mit der falschen Sicherung der Ladung auch sein eigenes Leben aufs Spiel.
Das Auto richtig beladen
Wir geben Ihnen hier einen groben Überblick und Beispiele für die richtige Beladung im Pkw:
- Planen Sie genau durch, wie Sie Ihr Auto beladen wollen und überlegen Sie vorab, wie viel Gepäck sie mitnehmen wollen: Was benötigen Sie wirklich mit?
- Schwere Fracht in den Kofferraum und möglichst unten, direkt an der Rücksitzwand verstauen
- freiliegende Gepäckstücke im Kofferraum abdecken
- Hutablage frei halten, damit die Sicht nicht versperrt wird
- Die Rücksitzlehne dient dem Schutz und sollte, wenn möglich, oben gelassen werden
- Fahrräder nur mit entsprechenden Tragevorrichtungen transportieren
- Passen Sie den Luftdruck in den Reifen an und stellen Sie die Scheinwerfer ein
- Überprüfen Sie, ob das zulässige Gesamtgewicht (besonders bei Benutzung Fahrradträgern oder Dachboxen) nicht überschritten wird
Kennzeichnung überstehender Ladung, Langgut-Tafeln und Fahrrad-Heckträger in Europa
Bei Ländern ohne Einträgen bei Langgut-Tafel und Fahrrad-Heckträger gilt sinngemäß die Regelung für überstehende Ladung
Langgut-Tafel
Als Langgut-Fuhre gilt eine Beförderung von Ladungen mit Kraftfahrzeugen, bei denen die Länge des Kraftfahrzeuges oder des Anhängers samt Ladung 14 m übersteigt oder bei denen die Länge der Ladung um mehr als 1/4 der Länge des Kraftfahrzeuges über dessen hintersten Punkt hinausragt. Die höchst zulässige Geschwindigkeit dieser Fahrzeuge ist auf Freilandstraßen 50 km/h und auf Autobahnen 80 km/h.
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Wenn in Österreich bei der Langgut-Fuhre die Ladung um mehr als 1 m hinausragt, muss diese mit einer 25 x 40 cm großen, weißen Tafel, die einen 5 cm breiten, rot-reflekfierenden Rand hat, gekennzeichnet werden. Sie darf maximal 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.
Fahrrad-Heckträger
In Österreich kann entweder das „normale weiße Kennzeichen“ umgesteckt und am Fahrradträger angebracht werden (falls dieser das Kennzeichen am Auto verdeckt). Oder es kann eine dritte (rote) Kennzeichentafel für diesen Zweck beantragt werden, die dann dauerhaft am Radträger verbleibt.
Langgut-Tafel
keine Regelung bekannt
Kennzeichnung von überstehender Ladung
keine Regelung bekannt
Fahrrad-Heckträger
keine Regelung bekannt
Langgut-Tafel
keine Regelung bekannt
Kennzeichnung von überstehender Ladung
keine Regelung bekannt
Fahrrad-Heckträger
keine Regelung bekannt
Langgut-Tafel
Bei mehr als 1 m Überhang muss eine 50 x 50 cm große quadratische rot-weiß schraffierte Warntafel, bei der die roten Streifen reflekfierend sein müssen, angebracht werden.
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Bei Dunkelheit ist zusätzlich ein nach rückwärts gerichtetes rot leuchtendes Licht und ein orangefarbener Rückstrahler an jeder Seite zu verwenden, wobei die Leuchtfläche nicht höher als 1,6 m und nicht niedriger als 0,4 m über dem Boden angebracht werden darf. Nach vorne darf die Ladung nicht über das Fahrzeug hinausragen.
Fahrrad-Heckträger
keine gesonderten Bestimmungen bekannt
Langgut-Tafel
Bei einer Überschreitung der Länge von mehr als 1 m muss eine 50 x 50 cm große quadratische orange-weiß schraffierte reflektierende Tafel senkrecht zur Fahrzeugachse angebracht werden.
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Die Ladung darf nicht über den vordersten Punkt des Fahrzeuges überstehen. Nach hinten darf die Ladungen maximal ein Sechstel der Länge, die durchgehend auf dem Ladungsträger aufliegt, überstehen.
Fahrrad-Heckträger
keine gesonderten Bestimmungen bekannt
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Eine Kennzeichnungspflicht mit einem weißen Tuch besteht, wenn die Ladung nach hinten oder auch nach vorne um mehr als 1 m hinausragt. Bei einem seitlichen Hinausragen der Ladung muss diese ab einem Überstand von mehr als 15 cm gekennzeichnet werden. Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen muss zusätzlich bei vorne überstehender Ladung ein weißes Licht und bei hinten überstehender Ladung ein rotes Licht verwendet werden. Bei seitlichem Überstand ist sowohl ein nach vorne weiß leuchtendes Licht als auch ein nach rückwärts rot leuchtendes Licht einzusetzen. Ladungshöchstmaße: Fahrzeug und Ladung dürfen maximal eine Breite von 2,55 m aufweisen. Die maximal zulässige Höhe von Fahrzeug und Ladung beträgt 4 m. Bei Motorrädern mit Anhängern beträgt die Höchstbreite inklusive Ladung 1 m.
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Ladung, die mehr als 1 m über die Fahrzeugrückstrahler hinausragt, ist mit hellroter gespreizter Fahne (min. 30 x 30 cm), mit einem roten Rückstrahler oder mit roter Leuchte oder mit hellrotem pendelnd aufgehängten Schild bzw. einem entsprechenden zylindrischen Körper zu kennzeichnen. Nach vorne darf die Ladung nicht über das Fahrzeug ragen.
Langgut-Tafel
keine Regelung bekannt
Kennzeichnung von überstehender Ladung
keine Regelung bekannt
Fahrrad-Heckträger
keine Regelung bekannt
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Die Ladung darf nicht mehr als 1 m über den vordersten und nicht mehr als 2 m über den hintersten Teil des Fahrzeuges ragen. Überstehende Ladung muss mit einer roten oder rot-gelben Signalfahne gekennzeichnet werden. Bei Dunkelheit muss zusätzlich ein rotes Licht oder ein roter Reflextor verwendet werden.
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Bei mehr als 1 m über das Heck oder das Ende des Gespannes ragende Ladung, wird eine reflekfierende Vorrichtung, die nach hinten zeigt, benötigt. Bei Nacht oder Nebel muss zusätzlich ein noch aus 150 m sichtbares rotes Licht angebracht werden. Die reflekfierende Vorrichtung muss vertikal und zum Boden in einer Enffernung zwischen 40 cm und 90 cm angebracht werden. Wenn die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Breite des Fahrzeugs hinausragt, muss bei Nacht bzw. schlechter Sicht die Ladung nach vorne mit einem Licht oder einer weiß reflekfierenden Vorrichtung und nach hinten mit einem Licht oder mit einer rot reflekfierenden Vorrichtung gekennzeichnet werden.
Fahrrad-Heckträger
Zulässig, wenn die in der vorigen Spalte erwähnten Maßnahmen getroffen und Abmessungen nicht überschritten werden.
Langgut-Tafel
Bei überstehender Ladung muss eine mindestens 50 x 50 cm große Tafel aus hochwertigen reflekfierenden Materialien, die mit diagonalen roten Streifen ausgestattet sein muss, verwendet werden.
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Die Ladung darf nicht mehr als 30 % der Aufbaulänge über den hinteren Teil des Fahrzeugs hinausragen. Ladung, die mehr als 40 cm über die Länge und Breite hinausragt, muss nachts mit einer roten Leuchte gekennzeichnet werden.
Langgut-Tafel
keine Regelung bekannt
Kennzeichnung von überstehender Ladung
keine Regelung bekannt
Fahrrad-Heckträger
keine Regelung bekannt
Langgut-Tafel
keine Regelung bekannt
Kennzeichnung von überstehender Ladung
keine Regelung bekannt
Fahrrad-Heckträger
keine Regelung bekannt
Langgut-Tafel
Bei überstehender Ladung (auch bei leerem Heckträger) muss eine rot-weiß gestreifte 50 x 50 cm große Warntafel angebracht werden. Die Warntafel muss aus Metall bestehen. Sollte die Ladung die gesamten Breite des Fahrzeuges einnehmen sind 2 solcher Tafeln (links und rechts) vorgeschrieben.
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Die Ladung darf nach hinten bis maximal 3/10 über die Länge des Fahrzeugs hinausragen. Das Hinausragen nach vorne ist unzulässig. Seitlich darf die Ladung bis maximal 30 cm auf jeder Seite überstehen.
Langgut-Tafel
keine Regelung bekannt
Kennzeichnung von überstehender Ladung
keine Regelung bekannt
Fahrrad-Heckträger
keine Regelung bekannt
Langgut-Tafel
Bei einem Anhänger muss ab 1 m Überlänge die Langguftafel (quadratisch, 50 x 50 cm) mit fluoreszierenden, orangen und weißen Schrägstreifen senkrecht zur Fahrzeuglängsachse angebracht sein. Beim Pkw muss bei einem Überstand von 1 m am äußersten Ende der Ladung ein rotes Tuch angebracht werden.
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Die Ladung darf vorne nur 1 m überstehen. Rückwärtig und bei Anhänger maximal 1/6 der Länge, die durchgehend auf dem Ladungsträger aufliegt. Bei schlechter Sicht oder nachts ist das Ende der Ladung mit einer Leuchte und einer rot fluoreszierenden Substanz zu kennzeichnen.
Langgut-Tafel
keine Regelung bekannt
Kennzeichnung von überstehender Ladung
keine Regelung bekannt
Fahrrad-Heckträger
keine Regelung bekannt
Langgut-Tafel
nicht vorgeschrieben
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Überstehende Ladung ist an den äußersten Stellen auffällig mit Wimpeln oder einer Tafel und nachts und/oder bei schlechten Sehverhältnissen mit Licht oder Rückstrahler, die nach vorne weiß und nach hinten rot leuchten, zu kennzeichnen. Ladung, die über 1 m die Rückseite überragt ist mit einem Signalkörper, der eine Projektionsfläche von 1.000 cm2 in der Längsachse des Fahrzeuges ausweist und mit einem rund 10 cm breiten rotweißen Streifen sowie mit einem Rückstrahler oder Reflexmaterial zu versehen.
Fahrrad-Heckträger
Fahrrad-Heckträger dürfen maximal 20 cm über die Fahrzeugbreite hinausstehen, die Rücklichter und das Nummernschild müssen gut sichtbar sein und die Sicht des Fahrers darf nicht behindert werden.
Langgut-Tafel
keine Regelung bekannt
Kennzeichnung von überstehender Ladung
keine Regelung bekannt
Fahrrad-Heckträger
keine Regelung bekannt
Langgut-Tafel
keine Regelung bekannt
Kennzeichnung von überstehender Ladung
keine Regelung bekannt
Fahrrad-Heckträger
keine Regelung bekannt
Langgut-Tafel
keine Regelung bekannt
Kennzeichnung von überstehender Ladung
keine Regelung bekannt
Fahrrad-Heckträger
keine Regelung bekannt
Langgut-Tafel
keine Regelung bekannt
Kennzeichnung von überstehender Ladung
keine Regelung bekannt
Fahrrad-Heckträger
keine Regelung bekannt
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Bei mehr als 1 m über das Heck oder das Ende des Gespannes ragende Ladung, wird eine reflekfierende Vorrichtung, die nach hinten zeigt, benötigt. Bei Nacht oder Nebel muss zusätzlich ein noch aus 150 m sichtbares rotes Licht angebracht werden. Die reflekfierende Vorrichtung muss vertikal und zum Boden in einer Enffernung zwischen 40 cm und 90 cm angebracht werden. Wenn die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Breite des Fahrzeugs hinausragt, muss bei Nacht bzw. schlechter Sicht die Ladung nach vorne mit einem Licht oder einer weiß reflekfierenden Vorrichtung und nach hinten mit einem Licht oder mit einer rot reflekfierenden Vorrichtung gekennzeichnet werden.
Fahrrad-Heckträger
Zulässig, wenn die in der vorigen Spalte erwähnten Maßnahmen getroffen und Abmessungen nicht überschritten werden.
Langgut-Tafel
keine Regelung bekannt
Kennzeichnung von überstehender Ladung
keine Regelung bekannt
Fahrrad-Heckträger
keine Regelung bekannt
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Der Gesetzgeber sieht lediglich vor, dass Ladung so gesichert werden muss, dass sie nicht herunterfallen kann und gewissen Beschleunigungs- oder Verzögerungskräften standhalten muss.
Langgut-Tafel
keine Regelung bekannt
Kennzeichnung von überstehender Ladung
keine Regelung bekannt
Fahrrad-Heckträger
keine Regelung bekannt
Langgut-Tafel
Bei Überstand von mehr als 1 m nach hinten ist eine Warntafel (50 x 50 cm große quadrafische Tafel mit rot-weiß reflekfierenden Streifen) zu verwenden. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist zusätzlich eine rote Lampe zu verwenden. Bei Überbreite von mehr als 15 cm muss eine Tafel mit rot-gelben fluoreszierenden Streifen, die mindestens 50 cm hoch und 25 cm breit ist, verwendet werden.
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Die Ladung darf maximal 1 m vorne über die Länge und maximal 40 cm über die Breite des Fahrzeuges reichen.
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Ladung (auch Fahrräder eingeschlossen) darf maximal 23 cm pro Seite über die Fahrzeugbreite ragen.
Fahrrad-Heckträger
Fahrrad-Heckträger müssen über separate Lichter und ein drittes Kennzeichen sowie einen 13-poligen Stecker (7-polige Stecker sind verboten) verfügen.
Langgut-Tafel
Überstehende Ladung ist mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel zu kennzeichnen. Ist die hinten überstehende Ladung so breit wie das gesamte Fahrzeug muss eine zweite Warntafel verwendet werden.
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Die Ladung darf maximal 55 cm nach vorne und 45 cm nach hinten überstehen.
Langgut-Tafel
keine Regelung bekannt
Kennzeichnung von überstehender Ladung
keine Regelung bekannt
Fahrrad-Heckträger
keine Regelung bekannt
Langgut-Tafel
Bei überstehender Ladung (auch bei leerem Heckträger) muss eine rot-weiß gestreifte 50 x 50 cm große Warntafel angebracht werden. Die Warntafel muss aus Metall bestehen. Sollte die Ladung die gesamten Breite des Fahrzeuges einnehmen sind 2 solcher Tafeln (links und rechts) vorgeschrieben.
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Die Ladung darf nach hinten bis maximal 3/10 über die Länge des Fahrzeugs hinausragen. Das Hinausragen nach vorne ist unzulässig. Seitlich darf die Ladung bis maximal 30 cm auf jeder Seite überstehen.
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Überstehende Ladung muss mit einem roten Wimpel gekennzeichnet werden. Bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen zusätzlich mit Lichtern und Reflektoren, die nach vorne weiß und nach hinten rot strahlen.
Fahrrad-Heckträger
Fahrrad-Heckträger dürfen die Rücklichter nicht verdecken. Bei verdeckter Nummerntafel ist die Verwendung eines dritten Kennzeichens zulässig.
Langgut-Tafel
nicht vorgeschrieben
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Überstehende Ladung ist an den äußersten Stellen auffällig mit Wimpeln oder einer Tafel und nachts und/oder bei schlechten Sehverhältnissen mit Licht oder Rückstrahler, die nach vorne weiß und nach hinten rot leuchten, zu kennzeichnen. Ladung, die über 1 m die Rückseite überragt ist mit einem Signalkörper, der eine Projektionsfläche von 1.000 cm2 in der Längsachse des Fahrzeuges ausweist und mit einem rund 10 cm breiten rotweißen Streifen sowie mit einem Rückstrahler oder Reflexmaterial zu versehen.
Fahrrad-Heckträger
Fahrrad-Heckträger dürfen maximal 20 cm über die Fahrzeugbreite hinausstehen, die Rücklichter und das Nummernschild müssen gut sichtbar sein und die Sicht des Fahrers darf nicht behindert werden.
Langgut-Tafel
nur bei Lkw und Gespannen (aber keine gesonderten Regeln was Aussehen oder Größe betrifft)
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Ladung darf nicht mehr als 1/6 der Fahrzeuglänge und höchstens 1,5 m über den hintersten Punkt des Fahrzeuges ragen. Bei Überlänge und Überbreite muss die Ladung bei einem Pkw mit einem roten Tuch und bei Dunkelheit und schlechter Sicht mit rotem Licht oder rotlichtreflekfierendem Material gekennzeichnet werden. Bei Lkw und Gespannen muss die Kennzeichnung miftels Tafel erfolgen.
Fahrrad-Heckträger
Fahrrad-Heckträger dürfen weder die Lichter noch das Kennzeichen verdecken.
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Ladung, die mehr als 40 cm die Höhe und Breite des Fahrzeuges überragt, muss am Ende mit einer Markierung in roter Farbe und weißen Streifen gekennzeichnet werden, die rechteckig mit meiner Seitenlänge von mindestens 40 cm Seitenlänge sein muss und deren kleinste Fläche 0,2 m2 betragen muss.
Fahrrad-Heckträger
Fahrrad-Heckträger müssen über separate Lichter und ein drittes Kennzeichen verfügen.
Langgut-Tafel
Bei Pkws muss bei über 1 m überstehende Ladung (Größe 25 x 25 cm) ein rotweißschraffiertes oder bei guter Sicht ein rotes Tuch (40 x 40 cm) angebracht werden. Bei anderen Fahrzeugen muss die Lang-Guftafel 40 x 40 cm groß sein sowie bei schlechter Sicht und Dunkelheit eine rote Warnleuchte verwendet werden.
Fahrrad-Heckträger
Fahrrad-Heckträger müssen über separate Lichter und ein drittes Kennzeichen verfügen.
Langgut-Tafel
Eine Langgut-Tafel muss verwendet werden und 50 x 50 cm groß und rot-weißgestreift sowie reflekfierend sein. Die Langgut-Tafel muss der spanischen Norm V20 entsprechen.
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Ladung darf maximal 10 % in der Länge und maximal 15 % in der Breite über das Fahrzeug hinausragen.
Fahrrad-Heckträger
Wenn der Fahrrad-Heckträger das Kennzeichen oder die Rücklichter verdeckt muss er zusätzlich separate Lichter und ein drittes Kennzeichen haben.
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Wenn die Ladung das Fahrzeug 1 m nach hinten und mehr als 40 cm in der Breite überragt, muss die Ladung mit einer mindestens 30 x 30 cm großen roten Fahne gekennzeichnet werden. Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen, müssen vorne ein weißes Licht und weiße Reflektoren und hinten ein rotes Licht und rote Reflektoren angebracht werden.
Langgut-Tafel
keine Regelung bekannt
Kennzeichnung von überstehender Ladung
keine Regelung bekannt
Fahrrad-Heckträger
keine Regelung bekannt
Langgut-Tafel
keine Regelung bekannt
Kennzeichnung von überstehender Ladung
keine Regelung bekannt
Fahrrad-Heckträger
keine Regelung bekannt
Langgut-Tafel
keine gesonderten Bestimmungen
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Ladung, die auf dem Dach transportiert wird, darf das Fahrzeug vorne und hinten maximal 40 cm überragen. Seitliches Überragen der Breite des Fahrzeuges ist nicht erlaubt. Bei Transport am Heck oder der Anhängekupplung darf die Ladung das Fahrzeug hinten maximal 1 m und zur Seite maximal 40 cm überragen. Das Überragen nach vorne ist auch hier nicht erlaubt.
Fahrrad-Heckträger
Der Heckträger muss, wenn er das Kennzeichen oder die Rücklichter verdeckt, zusätzlich separate Lichter und ein drittes Kennzeichen haben.
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Wenn die Ladung 1-2 m nach hinten übersteht, muss das Ende deutlich sichtbar gemacht und mit etwas Hellem wie einem roten Tuch oder einer Warnweste, einem Riemen oder einem
anderen Material markiert werden. Bei Ausladungen von mehr als 2 m, jedoch nicht mehr als 3,05 m nach vorne oder hinten, müssen Sie spezielle Markierungen für überhängende Lasten verwenden und eine Aufsichtsperson für nach vorne ragende Lasten haben. Für alles über 3,05 m müssen Sie die örtliche Polizei zwei Arbeitstage im Voraus benachrichtigen, einen Wachmann haben und Markierungen für überhängende Ladung verwenden.
Lasten, die seitlich über das Fahrzeug hinausragen: Wenn der Ladungsüberstand oder die Gesamtbreite zwischen 3,05 m und 3,5 m liegt, müssen Sie die Stange zwei Werktage im Voraus bei der Polizei ankündigen und Markierungstafeln an der Vorder- und Rückseite verwenden. Bei Dunkelheit oder schlechtem Wetter können zusätzliche Lichter erforderlich sein. Wenn die Breite mehr als 3,5 m beträgt, gelten die gleichen Vorschriften, allerdings ist zusätzlich eine Begleitperson erforderlich. Die Gesamtbreite der Ladung darf 4,3 m nicht überschreiten.