Achtung Wildwechsel

Reh, Hase und Co. halten sich nicht an die Straßenverkehrsordnung

Im Herbst sind viele Wildtiere gezwungen, neue Futterplätze aufzusuchen. Dafür legen sie oftmals weite Strecken zurück und überqueren auch Straßen, wobei Bambi & Co kaum auf Verkehrsschilder, Zebrastreifen oder Verhaltensregeln achten. Daher gilt: Runter vom Gas und bremsbereit fahren, denn bei geringerem Tempo bleibt mehr Zeit, auf die plötzliche Gefahrensituation richtig zu reagieren. Zudem sollte nicht vergessen werden, dass sich der Bremsweg auf nassen Straßen um bis zu 300 Prozent verlängert.

So reagieren Sie richtig bei Wildwechsel

  • Speziell auf wenig befahrenen Nebenstraßen besonders vorausschauend fahren.
  • Mit angemessenem Tempo durch Wildwechsel-Zonen fahren, insbesondere während der Dämmerung und bei Dunkelheit.
  • Das Verkehrszeichen „Achtung Wildwechsel“ beachten.
  • Vor allem bei Übergängen zwischen Feld und Wald, in Waldbereichen oder bei Obstgärten ist mit Wildwechsel zu rechnen.
  • Das Fahrzeug nicht verreißen oder Haken schlagen.
  • Sollte es zu einem Unfall kommen, darf das Tier nicht mitgenommen werden. Nach einem Unfall ist unmittelbar die Polizei zu verständigen

Was nach einem Wildunfall zu tun ist

Ist ein Wildunfall passiert,

  • muss die Unfallstelle abgesichert und
  • die Polizei verständigt sowie
  • eine Anzeige gemacht werden.

 

Gemäß §4 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung besteht auch bei einem Wildschaden unverzüglich Verständigungspflicht. Wer keine Meldung vornimmt, begeht Fahrerflucht, macht sich wegen Nichtmeldens eines Sachschadens strafbar und bekommt auch nicht den Schadenersatz durch den ARBÖ-Sicherheits-Pass ersetzt. Zudem ist dieser Schritt wichtig, um eine Bestätigung für die Kaskoversicherung zu erhalten.

Wildschadenkaskoversicherung mit dem ARBÖ-Sicherheits-Pass.Gold

Wird Ihr Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße aufgrund einer Kollision mit lebendem Haar- oder Federwild beschädigt, übernimmt der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Gold 80 Prozent der Reparaturkosten bzw. des Kasko-Selbstbehalts - bis zu 1.200,- Euro.
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