Führerschein
Führerschein B
Ein halbes Jahr vor dem 18. Geburtstag kann mit der Ausbildung zum Führerschein der Klasse B begonnen werden. Für die L17-Ausbildung muss ein Alter von 15,5 Jahren erreicht sein.
Den Führerscheinantrag können Sie bei jeder beliebigen Fahrschule in Österreich abgeben. Folgende Unterlagen werde dabei benötigt:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis)
- Passfoto, das nicht älter als sechs Monate sein darf und den Passbildkriterien entspricht
- Meldezettel
- Bei Namensänderung die Urkunde und den Nachweis über die Änderung (zum Beispiel die Heiratsurkunde)
Die Mehrphasenausbildung besteht aus einem Theorieteil und einem Praxisteil auf. Nach dem Erwerb des Führerscheins müssen Perfektionsfahrten, ein Fahrsicherheitstraining sowie ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch absolviert werden.
Führerschein A
Die Unterrichtseinheiten für den Führerschein A teilen sich in 34 Theorieeinheiten und 12 Praxiseinheiten. Sollte der Führerschein der Klasse A gemeinsam mit dem der Klasse B erworben werden, fallen nur acht Theorieeinheiten zusätzlich an, für die Praxis müssen dennoch 12 Einheiten nachgewiesen werden.
Inhaber der Führerscheinklasse B können den Führerschein der Klasse A auch nachträglich machen. Hier muss dann nur noch der klassenspezifische Teil abgelegt werden.
Es gelten folgende gesetzliche Regelungen zum Mindestalter:
- Klasse A1 ab 16 Jahren
- Klasse A2 ab 20 Jahren/Stufenzugang
- Klasse A ab 24 Jahren/Direktzugang
Mopedausweis
Den Ausweis für Moped, vierrädriges Leichtkraftfahrzeug oder Invalidenkraftfahrzeug können Sie ab dem vollendeten 15. Lebensjahr mit Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten oder ab dem vollendetem 16. Lebensjahr ohne dessen Einwilligung erlangen.
Für den Mopedausweis müssen Sie sechs theoretische Unterrichtseinheiten, sechs praktische Unterrichtseinheiten am Übungsplatz und zusätzlich zwei praktische Unterrichtseinheiten im öffentlichen Verkehr als Lenker nachweisen.
Den Mopedausweis können Sie auch beim ARBÖ machen. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Leichtmotorräder mit B-Führerschein
Mit dem B-Führerschein dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Leichtmotorrad (Hubraum max. 125 ccm, Leistung maximal 11 kW) lenken. Nähere Informationen und Kursangebote dazu finden Sie hier.
Internationaler Führerschein
Der internationale Führerschein ist ein zwischenstaatlicher Führerschein für Fahrten im Ausland. Weiter Informationen zum internationalen Führerschein und zur Beantragung finden Sie hier.
E-Fahrräder
Den Führerschein oder Mopedausweis benötigen Sie auch für Elektrofahrräder, wenn diese eine Leistung von mehr als 600 Watt bringen oder eine Bauartgeschwindigkeit von über 25 km/h aufweisen.