Radfahren im Job

Arbeitnehmer

Wird das Fahrrad für berufliche Fahrten verwendet, kann Kilometergeld als Werbungskosten abgesetzt werden. Das sind € 0,38 pro Kilometer. Dabei besteht jedoch eine Begrenzung von € 570,– pro Jahr. Dieser Betrag entspricht auf Grundlage der € 0,38 pro Kilometer einem beruflichen Einsatz von 1.500 Kilometern.

Fahrten mit dem Fahrrad zwischen Wohnort und Arbeitsplatz werden durch den Verkehrsabsetzbetrag und die Pendlerpauschale im Zuge der laufenden Lohnverrechnung  berücksichtigt.

Unternehmer

Bei überwiegender betrieblicher Nutzung (dazu zählen auch die Fahrten zwischen Wohnort und Betriebsstätte) des Fahrrades (also über 50 Prozent) können die Anschaffungskosten eines Fahrrades zur Gänze im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden, wenn die Anschaffungskosten nicht mehr als € 400,– betragen.

Falls die Anschaffungskosten diesen Betrag übersteigen, müssen diese auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (zwischen drei und fünf Jahre, je nach Beanspruchung) verteilt abgeschrieben werden.


Hinweis: Es können auch laufende, belegte Reparaturen geltend gemacht werden.


Diese Gesamtaufwendungen aus Anschaffung und Reparaturen können dann im Verhältnis von privater und betrieblicher Nutzung gewinnmindernd abgesetzt werden. Das Fahrrad-Kilometergeld kann bei überwiegend betrieblicher Nutzung nicht beansprucht werden.


Wird das Fahrrad zu weniger als 50 Prozent betrieblich genutzt, kann Kilometergeld abgesetzt werden. Es sind dies € 0,38 pro Kilometer. Dabei besteht jedoch eine Begrenzung mit € 570,– pro Jahr. Dieser Betrag entspricht auf Grundlage der € 0,38 pro Kilometer einem betrieblichen Einsatz von 1.500 Kilometern.