Windschutzscheiben-Reparatur
Steinschlag? Wir reparieren Ihre Windschutzscheibe
Kleinere Reparaturen und Steinschlagschäden reparieren wir rasch und preisgünstig.
Steinschläge sind keine Seltenheit und sollten auf jeden Fall repariert werden. Ansonsten kommt es zu einem immer größer werdenden Sprung in der Scheibe, der einen teuren Komplettaustausch zur Folge haben kann.
Vorteile der Windschutzscheiben-Reparatur
- Weniger Kosten als bei einem kompletten Scheibentausch
- Schäden können meist ganz unsichtbar repariert werden
- Scheibe behält ihre Festigkeit und Dichtheit
- Vignette muss nicht ersetzt werden
- Schnelle Reparatur
- Kosten werden meist von der Kasko-Versicherung ohne Selbstbehalt übernommen
So funktioniert's
Bei der Windschutzscheibenreparatur wird in einem speziellen Verfahren der Steinschlag mit Kunstharz gefüllt. Dieser wird in Folge mit UV-Licht gehärtet und abschließend poliert.
Erste Hilfe bei Steinschlag
Als Sofortmaßnahme sollten Sie den Steinschlag so rasch wie möglich abkleben, um so das Eindringen von Schmutz zu verhindern. Vereinbaren Sie danach schnellstmöglich einen Termin zur Reparatur in Ihrem ARBÖ-Prüfzentrum, denn das Pflaster schützt nicht vor Rissen in der Scheibe. Das „Windschutzscheiben-Pflaster“ zur Soforthilfe erhalten Sie kostenlos in jedem ARBÖ-Prüfzentrum.
Steinschlag-Schaden: Wer zahlt die Reparatur?
Ihre Windschutzscheibe wurde durch einen hochgeschleuderten Stein eines überholenden Autos beschädigt. Wer muss die Reparatur bezahlen?
In der Regel handelt es sich bei einem derartigen Vorfall um ein unabwendbares Ereignis, das zwar jemand verursacht, aber nicht zu verantworten hat und auch damit nicht schadenersatzpflichtig wird.
Anders zu beurteilen wäre der Sachverhalt, wenn der Lenker oder die Lenkerin des überholenden Pkw trotz des leicht erkennbaren Streugutes auf der Straße nicht mit der den Verhältnissen angepassten Geschwindigkeit unterwegs wäre.
Die wesentlichen Schwierigkeit in der Praxis besteht hier, dem Verursacher habhaft zu werden und vor allem nachzuweisen, dass der Stein tatsächlich von jenem Fahrzeug stammt. Zeugen sind hier natürlich hilfreich.
Ähnlich gelagert sind Fälle, in denen Steine von der Ladefläche oder Eisplatten vom Dach eines Lkw fallen. Hier gilt allerdings, dass Lkw-Lenker die Verpflichtung zur Reinigung der Ladefläche und des Daches trifft, weshalb er jedenfalls im Fall einer Unterlassung für dadurch entstandene Schäden an anderen Fahrzeugen haftet.
Bekomme ich bei einem Steinschlag das "Pickerl"?
Eine Beschädigung der Windschutzscheibe kann im schlimmsten Fall einen Ausschlussgrund bei der §57a-"Pickerl"-Begutachtung darstellen. Jedenfalls dann, wenn die Beschädigung im fahrerseitigen Wischbereich der Scheibenwischer bzw. im Gesichtsfeld des Fahrers ist. Liegt die Beschädigung außerhalb dieses Bereiches, liegt dann ein schwerer Mangel vor, wenn es sich um sichtbehindernde Risse oder optische Verzerrungen sowie um Risse mit über 150 mm Länge handelt.
In den ARBÖ-Prüfzentren können Sie als ARBÖ-Mitglied den Steinschlag-Schaden kostenlos begutachten und abklären lassen, ob für das Pickerl eine Reparatur reicht oder doch ein Austausch der Windschutzscheibe erforderlich ist.
Bekomme ich ein neues "Pickerl" und eine neue Klebevignette wenn die Scheibe getauscht werden muss?
Muss die Windschutzscheibe getauscht werden, müssen auch Begutachtungsplakette und Klebe-Mautvignette erneuert werden.
Bei Klebevignetten ist lediglich bei der Jahresvignette ein Ersatz vorgesehen. Hierzu ist eine Reparaturrechnung der ersetzten Windschutzscheibe und die abgelöste Vignette samt unterem Vignettenabschnitt (Quittung) vorzulegen. Keinen Ersatz gewährt die Asfinag, wenn die Beschädigung durch Eigenverschulden, beispielsweise beim Reinigen (Eiskratzen), erfolgt ist.
Wurde die Begutachtungsplakette zerstört oder ist sie unlesbar, dann muss sie ersetzt werden. Die Begutachtungsstellen haben in diesem Fall eine Ersatzplakette mit der gleichen Gültigkeitsdauer auszufolgen und am Fahrzeug anzubringen. Eine neuerliche Begutachtung ist aber nicht erforderlich.