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Motorbezogene Versicherungssteuer

Mit 1. April gilt eine neue Regelung für die Motorbezogene Versicherungssteuer.

Ab 1. April tritt eine neue Regelung zur motorbezogenen Versicherungssteuer in Kraft, die wesentliche Veränderungen für Fahrzeughalter mit sich bringt. Besonders hervorzuheben ist der Wegfall der bisherigen Befreiung für Elektrofahrzeuge. Die neue Steuerregelung betrifft sowohl Neu- als auch Bestandsfahrzeuge aller Antriebsarten. Der ARBÖ bietet dazu eine kompakte Übersicht, wie sich die motorbezogene Versicherungssteuer künftig für die verschiedenen Fahrzeugtypen berechnet.

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