Motorbezogene Versicherungssteuer

Mit 1. April gilt eine neue Regelung für die Motorbezogene Versicherungssteuer. Damit fällt auch die Befreiung dieser Abgabe für Elektrofahrzeuge. Die neue Regelung gilt sowohl für neu zugelassene als auch für bestehende Fahrzeuge.


Der ARBÖ gibt einen Überblick, wie die Motorbezogene Versicherungssteuer künftig für die unterschiedlichen Antriebs- und Fahrzeugarten zu berechnen ist:

 

0,50 Euro je Kilowatt der um 5 Kilowatt verringerten Nenndauerleistung. Mindestens sind jedoch 4 Kilowatt anzunehmen.

 

Beispiel:
 

E-Motorrad mit einer Nenndauerleistung von 10 kW

10 – 5 = 5

5 x 0,50 = 2,50 €

Pro Monat bei jährlicher Zahlung: 2,50 €

GESAMT PRO JAHR: 30 €

0,014 € pro Kubikzentimeter, des um 52 Kubikzentimeters verringerten Hubraums.

PLUS

0,20 € je Gramm des um 52 Gramm verringerten Wertes der CO2-Emissionen

 

Beispiel:
 

Motorrad

Hubraum: 745 ccm

CO2: 103 g/km (mindestens sind 10 g/km anzunehmen)

745 – 52 = 693

693 x 0,014 = 9,70

103 – 52 = 51

51 x 10,2

10,20 + 9,70 = 19,90 €

Pro Monat bei jährlicher Zahlung: 19,90 €

GESAMT PRO JAHR: 238,80 €

0,025 Euro je Kubikzentimeter des Hubraums.

 

Beispiel:
 

Motorrad

Hubraum 745 ccm

745 x 0,025 = 14,90 €

Pro Monat bei jährlicher Zahlung: 14,90 €

GESAMT PRO JAHR: 178,80 €

Die Nennedauerleistung (ersichtlich im Zulassungsschein) wird um den Wert 45 reduziert. Von diesem errechneten Wert sind

  • für die ersten 35 Kilowatt 0,25 €,
  • für die nächsten 25 Kilowatt 0,35 € und
  • für die darüber hinausgehenden Kilowatt 0,45 €

fällig. Mindestens sind 10 Kilowatt anzusetzen.

Zusätzlich wird das Eigengewicht des Fahrzeugs um den Wert 900 reduziert. Von diesem errechneten Wert sind

  • für die ersten 500 kg 0,015 €,
  • für die nächsten 700 kg 0,030 € und
  • für die darüber hinausgehenden Kilogramm 0,045 €

fällig. Mindestens sind 200 Kilogramm anzusetzen.

 

Beispielfahrzeug mit:

  • Leistung: 68 kW
  • Gewicht:1940 kg

Berechnung:

68 kW – 45 = 23 kw

23 x 0,25 = 5,75 €

1940 – 900 = 1040

  1. 500 kg: 7,5 €
  2. 540 kg: 16,2 €

5,75 + 7,5 + 16,2 = 29,45 €

Pro Monat bei jährlicher Zahlung: 29,45 €

GESAMT PRO JAHR: 353,40 €

0,72 € je Kilowatt der um den Wert 60 reduzierten Leistung des Verbrennungsmotor

PLUS

0,72 € je Gramm der um den Wert 12 reduzierten Leistung des Verbrennungsmotor

Die Abzugswerte gelten nur für das Jahr 2025, in den Folgejahren werden die Abzugswerte angepasst.

 

Beispielfahrzeug mit:
 

  • Leistung: 100kW
  • CO2-Emissionen: 17 g/km

Berechnung:

100kW – 60 = 40 kW

40 x 0,72 € = 28,8 €

17 g/km – 12 = 5 g/km

5 x 0.72 € = 3,6 €

28,08 + 3,4 = 32,4 €

Pro Monat bei jährlicher Zahlung: 32,4 €

GESAMT PRO JAHR: 388,8 €

0,72 € je Kilowatt der um den Wert 60 reduzierten Leistung des Verbrennungsmotor

PLUS

0,72 € je Gramm der um den Wert 100 reduzierten Leistung des Verbrennungsmotor

Die Abzugswerte gelten nur für das Jahr 2025, in den Folgejahren werden die Abzugswerte angepasst.

 

Beispielfahrzeug mit:
 

  • Leistung: 100kW
  • CO2-Emissionen: 144 g/km

Berechnung:

100kW – 60 = 40 kW

40 x 0,72 € = 28,8 €

144g/km – 100 = 44 g/km

44 x 0.72 € = 31,68 €

28,8 + 31,68 = 60,48 €

Pro Monat bei jährlicher Zahlung: 60,48 €

GESAMT PRO JAHR: 725,76 €

Für die um den Wert 24 verringerte Leistung des Verbrennungsmotors in kW sind

  • für die ersten 66 Kilowatt 0,62 €,
  • für die nächsten 20 Kilowatt 0,66 € und
  • für die darüber hinausgehenden Kilowatt 0,75 €

mindestens sind jedoch 6,20 € fällig.

 

Beispielfahrzeug mit:
 

  • Leistung: 150kW

Berechnung:

150 – 24 = 126

66 x 0,62 = 40,92 €

20 x 0,66 = 13,20 €

40 x 0,75 = 30 €

Pro Monat bei jährlicher Zahlung: 84,12 €

GESAMT PRO JAHR: 1.009,44 €