Mitgliedschaft für körperbehinderte Kraftfahrer
Mobil mit Handicap
Der ARBÖ bietet ermäßigte Mitgliedschaften für körperbehinderte Kraftfahrer, mit denen Sie umfassend und rund um die Uhr geschützt sind. Neben kostenlosem Pannendienst und technischen Dienstleistungen sind auch Beratung und klubexklusive Versicherungsangebote inkludiert.
Beitrittskriterien / Voraussetzungen
- Einschränkung der Lenker-Berechtigung gemäß § 8 Abs. 3 FSG. Die Lenkerberechtigung ist auf Invaliden- oder Ausgleichskraftfahrzeuge eingeschränkt.
- Ausweis nach § 29b StVO (erhalten Personen, die dauernd stark gehbehindert sind).
- Bestätigung oder Bescheid (Versicherung oder Finanzamt) über die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer (ehemalige Kfz-Steuer).
- Behindertenpass, wenn darin die Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel bescheinigt ist.