Vormerkdelikte


Bestimmte Verstöße gegen Verkehrsregelungen können zu einer Eintragung im Vormerksystem führen. Erfahren Sie in den folgenden Abschnitten mehr darüber, was das bedeutet und welche rechtlichen Konsequenzen mit verschiedenen Delikten verbunden sind

Was ist das Vormerksystem?

Das Vormerksystem zielt darauf ab, frühzeitig Risikolenkerinnen und -lenker zu identifizieren und auf ihr Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Bei einem erstmaligen Vormerkdelikt wird dieses für zwei Jahre im Führerscheinregister vermerkt. Bei einem erneuten Verstoß innerhalb dieses Zeitraums verlängert sich die Beobachtungszeit des ersten Delikts auf drei Jahre.

Bei einem zweiten Vormerkdelikt innerhalb von zwei Jahren greift die Behörde ein und kann Maßnahmen wie Nachschulungen, Perfektionsfahrten und Fahrsicherheitstrainings anordnen. Die Kosten hierfür trägt die Führerscheinbesitzerin oder der Führerscheinbesitzer selbst. Bei Nichtbefolgung können Sanktionen bis hin zum vorübergehenden Entzug des Führerscheins verhängt werden.

Beim dritten Vormerkdelikt innerhalb des Beobachtungszeitraums erfolgt der Führerscheinentzug für mindestens drei Monate. 
 

Welche Verstöße der Verkehrsordnung gelten als Vormerkdelikte?

  • Lenken eines Kfz durch eine Person mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,5 bis weniger als 0,8 Promille   Geldstrafe von 300 € bis zu 3.700 €
  • Lenken eines Kfz durch eine Person mit Lenkerberichtigung der Klasse C und D und einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,1 bis weniger als 0,5  Geldstrafe von 36 € bis zu 2.180 €
  • Behinderung am Schutzweg bei Gefährdung einer Fußgängerin/eines Fußgängers  Geldstrafe von 72 € bis zu 2.180 €
  • Nichtbeachtung des Zeichens ,,Halt‘‘, wenn Vorrangberechtigte gefährdet werden  Geldstrafe bis zu 2.180 €
  • Befahren der Rettungsgasse  Geldstrafe von 72 € bis zu 2.180 €
  • Nichtbeachtung des Rotlichts bei Gefährdung anderer  Geldstrafe bis zu 2.180 €
  • Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen  Geldstrafe bis zu 2.180 €
  • Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen  Geldstrafe bis zu 726 €
  • Übertretungen der Verordnung über Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln  Geldstrafe bis zu 726 €
  • Übertretungen des vorschriftsmäßigen Verhaltens bei Eisenbahnkreuzungen  Geldstrafe bis zu 726 €
  • Lenken eines Kfz, welches eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt  Geldstrafe von 72 € bis 2.180 €
  • Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung  Geldstrafe bis zu 5.000 €
  • Nichtbeachtung der Vorschriften über den Sicherheitsabstand  Geldstrafen bis zu 726 €