Richtiges Verhalten bei einem Unfall
Korrektes Verhalten am Unfallort
Im Falle eines Verkehrsunfalls sind die Unfallbeteiligten verpflichtet, sofort anzuhalten und die nächste Polizeidienststelle zu verständigen. Die Unfallstelle muss abgesichert werden. Außerdem sind die Unfallbeteiligten verpflichetet, an der Feststellung des Unfallhergangs mitzuwirken.
Es gilt zwei Arten von Unfällen zu unterscheiden, in denen jeweils andere Maßnahmen durchgeführt werden müssen:
- Unfall mit reinem Sachschaden: Soweit die Unfallbeteiligten einander Namen und Anschrift nachweisen können, muss die Polizei nicht zwingend verständigt werden. Wird die Polizei trotzdem verständigt, muss die Person, die die Anforderung durchgeführt hat, eine „Blaulichtsteuer“ bezahlen. Diese wird später von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers rückerstattet.
- Unfall mit Personenschaden: In diesem Fall ist unverzüglich Erste Hilfe zu leisten bzw. Hilfe zu holen.
Erste Hilfe bei Verkehrsunfall
Bei den Erste-Hilfe-Maßnahmen im Falle eines Unfalls gelten folgende Grundlagen:
- Überprüfen Sie durch lautes Zusprechen oder Anfassen den Bewusstseinszustand des Patienten.
- Reagiert der Patient nicht, rufen Sie nach weiterer Hilfe und beauftragen Sie diese, einen Notruf abzusetzen.
- Das Unfallopfer mit dem Rettungsgriff aus der Gefahrensituation befreien.
- Atmung überprüfen, den Kopf des Patienten nach hinten überstrecken und auf die Bewegung des Brustkorbs achten.
- Atmet der Patient, wird dieser in die stabile Seitenlage gebracht, um ein Ersticken an Erbrochenem oder der Zunge zu verhindern.
- Falls noch nicht erledigt, die Rettung unter 144 alarmieren, diese gibt weitere Anweisungen bis die Sanitäter eintreffen.
Hier finden Sie unser ARBÖ-/ASBÖ-Video mit Schritt für Schritt Anleitung zu den richtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Folgen bei Fahrerflucht
Sollte der Fahrzeuglenker als Unfallbeteiligter nicht anhalten und keine Erste Hilfe leisten, keine Hilfe holen oder nicht die nächste Polizeiinspektion verständigen, begeht er eine Verwaltungsübertretung. Bei Fahrerflucht droht, abhängig von der Schwere der Schuld, eine Strafe von € 36,-- bis € 2.180,--.
Unfallbericht
Wenn möglich, sollten Sie immer einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen und von allen Unfallbeteiligten unterschreiben lassen.
Wenn Sie kein Formular zum Europäischen Unfallbericht zur Hand haben, sind zumindest folgende Daten festzuhalten:
- Adressen und Namen der Unfallbeteiligten sowie der Unfallzeugen,
- Namen der Haftpflichtversicherungen und
- die Versicherungspolizzennummern.