Räderwechsel

Radwechsel nur vom Profi

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer stehen zwei Mal jährlich vor der Frage: „Reifen selbst montieren oder montieren lassen?“ Wir empfehlen: „Montieren lassen“.

Die ARBÖ-Technikerinnen und ARBÖ-Techniker verwenden beim Radwechsel nicht nur geeignetes Werkzeug, das gewährleistet, dass die „Patschen“ richtig sitzen, sie überprüfen unter anderem auch ob die Reifen gleichmäßig abgefahren sind. Sind sie das nicht, sollte die Achsgeometrie vermessen werden. Eine Abweichung in der Geometrie führt nicht nur zu höherem Reifenverschleiß, bei heftigen Brems- und Lenkmanövern besteht die Gefahr, dass das Auto nicht mehr verkehrssicher reagiert. Außerdem empfehlen wir die Stärke der Bremsbeläge der Scheibenbremsen zu überprüfen.  

Gehen Sie weder bei Verbrauch noch bei Sicherheit Kompromisse ein und vereinbaren Sie am besten gleich einen Radwechsel-Termin in Ihrem ARBÖ-Prüfzentrum.

Der Räderwechsel in Österreich

Für alle Fahrzeughalter in Österreich gilt von 1. November bis 15. April die situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrverhältnissen für alle Autos im aktiven Straßenverkehr. Außerhalb der Wintersaison wird empfohlen, Sommerreifen zu montieren. Nur so sind Sie mit Reifen unterwegs, die auf die Witterungsverhältnisse der jeweiligen Jahreszeit angepasst sind.

Sie erkennen Winterreifen an der Aufschrift „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ oder dem "Schneeflocken"-Symbol. Ganzjahresreifen dürfen daher nur als Winterreifen verwendet werden, wenn sie mit einer solchen Kennzeichnung versehen sind.

Reifen einlagern

Egal ob Sommer- oder Winterreifen: Vor der Einlagerung der Reifen sollten sie auf Beschädigungen überprüft und die Profiltiefe gemessen werden. Bei Winterreifen muss die Profiltiefe mehr als vier Millimeter betragen, bei Sommerreifen sind es 1,6 Millimeter. Weisen die Pneus keine Schäden auf, können sie auch in der nächsten Saison verwendet werden. 

Gelagert werden die Reifen am besten an einem trockenen, schattigen Ort, geschützt vor Ölen, Benzin und Chemikalien. Reifen, die auf einer Felge aufgezogen sind, liegend oder hängend, unterlüftet auf einer kleinen Palette oder einem speziellen "Felgenbaum", aufbewahren. Von einer stehenden Reifenlagerung ist abzuraten, da sogenannte "Standplatten" entstehen können. 

ARBÖ-Tipp: Luftdruck vor der Lagerung leicht erhöhen und Reservereifen auf Druck und Beschädigungen kontrollieren.

Warum sollte ich meine Räder wechseln lassen? 

Bei allen Verstößen gegen die Vorschriften zur Winterreifenpflicht werden Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro verhängt. Im Falle eines Unfalls mit Sommerreifen bei winterlichen Fahrverhältnissen kann sich außerdem die Versicherung der Haftung entziehen.

Die passenden Reifen zur jeder Jahreszeit bieten außerdem folgende Vorteile:

  • geringerer Verbrauch von Treibstoff
  • geringere Verschleißerscheinungen
  • mehr Kilometerleistung
  • kürzere Bremswege und erhöhte Sicherheit

Darf ich mit Mischbereifung unterwegs sein? 

Grundsätzlich sollten an einem normalen Pkw vier Reifen gleicher Bauart des gleichen Herstellers mit gleichen Dimensionen und ausreichender Profiltiefe montiert sein. Übertriebene Sparsamkeit geht hier auf Kosten der Fahrsicherheit, darüber solle sich jeder im Klaren sein. 

Eine Mischbereifung im Sinne von der gleichzeitigen Verwendung von Sommer- und Winterreifen ist aber immerhin gesetzlich zulässig, wenn die jeweiligen Reifentypen auf einer Achse montiert sind und keine Winterreifenpflicht besteht. 

Ebenfalls erlaubt - aber natürlich mit Abstrichen in Sicherheitskriterien - sind unterschiedliche Profiltiefen, sofern sie die gesetzliche Mindesttiefe nicht unterschreiten, sowie Reifen gleicher Bauart, aber unterschiedlicher Hersteller. 

Unter "Bauart" sind Radialreifen gemeint, da ja Diagonalreifen in der Praxis nur noch an Oldtimern oder im landwirtschaftlichen Bereich montiert werden. Der Vollständigkeit halber: Eine Mischbereifung aus Diagonal- und Radialreifen ist ein absolutes No-Go.

Zu beachten wäre auch, dass für mitgeführte Reserveräder sowie für Pkw-Anhänger keine Winterreifenpflicht gilt. 

Spikereifen dürfen grundsätzlich nur von Anfang Oktober bis Ende Mai montiert sein und die Spikes dürfen dabei maximal  zwei Millimeter Überstand zur Lauffläche aufweisen. 

Und zu guter Letzt: Jeder Reifen unterliegt einem natürlichen Alterungsprozess. Spätestens nach vier Jahren verschlechtern sich die Fahreigenschaften deutlich, auch wenn noch ausreichend Profiltiefe vorhanden ist. Ihr ARBÖ-Techniker informiert Sie gerne. 

Vereinbaren Sie gleich einen Termin zum Räderwechsel

Sorgen Sie mit den richtigen Reifen für optimale Fahrverhältnisse, mehr Sicherheit auf der Straße und vermeiden Sie mögliche Geldstrafen durch die falsche Bereifung.
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